Solarförderung Schweiz 2026 – Alle Subventionen auf einen Blick

Einmalvergütung, kantonale Programme, Steuervorteile und Gemeinde-Förderung – im Überblick. Verbindliche, aktuelle Beträge erhalten Sie bei den zuständigen Stellen Ihres Kantons, Ihrer Gemeinde und Ihres lokalen Energieversorgers.

EIV Bundesförderung schweizweit einheitlich
26 Kantone mit Programmen
Steuern Liegenschaftsunterhalt – kantonal
Gemeinde Lokale Klima- & Energiefonds
Bundesförderung

Einmalvergütung (EIV) – Bundesförderung

Die Einmalvergütung des Bundes ist das wichtigste Förderinstrument für Solaranlagen in der Schweiz. Sie gilt für alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab 2 kWp.

Anlagengrösse Verfahren Worauf achten
2 – 100 kWp KLEIV – Kleine Einmalvergütung, festes Tarifsystem (Grund- + Leistungsbeitrag) Antrag nach Inbetriebnahme, innerhalb 3 Jahren
> 100 kWp GREIV – Grosse Einmalvergütung, Auktionsverfahren Wettbewerbliche Ausschreibung, Anmeldung & Frist beachten
Hochalpine PV Sonderbestimmungen (Solarexpress) Bundesbeiträge bis 60% der Investitionskosten möglich
Aktuelle Tarife & Konditionen ändern sich regelmässig und werden vom Bund festgelegt. Verbindliche, tagesaktuelle Beträge sowie Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Stellen Ihres Kantons, Ihrer Gemeinde und Ihres lokalen Energieversorgers (EW). Ihr Solarinstallateur kennt in der Regel den aktuellen Stand und übernimmt die Antragsadministration. Diese Seite ersetzt keine fachliche oder rechtliche Beratung.

KLEIV – Kleine Einmalvergütung

Für Anlagen von 2 bis 100 kWp. Vereinfachtes Verfahren mit festen Tarifen. Anmeldung nach Inbetriebnahme. Bearbeitungszeit in der Regel 12–18 Monate.

GREIV – Grosse Einmalvergütung

Für Anlagen ab 100 kWp. Auktionsbasiertes Verfahren mit wettbewerblichen Ausschreibungen. Höhere Fördersätze möglich, aber komplexeres Antragsverfahren.

Voraussetzungen

Mindestens 2 kWp Leistung, netzgekoppelt, fachgerechte Installation durch zertifizierten Installateur, Anmeldung innerhalb von 3 Jahren nach Inbetriebnahme.

26 Kantone

Kantonale Förderung im Überblick

Zusätzlich zur Bundesförderung (EIV) führen alle 26 Kantone eigene Programme – meist über das Gebäudeprogramm sowie kantonale und kommunale Energiefonds. Beträge, Bedingungen und Antragsfristen ändern sich regelmässig und unterscheiden sich stark.

Zürich
ZH
Programm
+ Batteriespeicher
Bern
BE
Programm
Gebäudeprogramm
Luzern
LU
Programm
Energieförderung
Uri
UR
Programm
Kantonales Programm
Schwyz
SZ
Programm
Gebäudeprogramm
Obwalden
OW
Programm
Energieförderung
Nidwalden
NW
Programm
Kantonales Programm
Glarus
GL
Programm
Gebäudeprogramm
Zug
ZG
Programm
Energieförderung
Fribourg
FR
Programm
Programme bâtiments
Solothurn
SO
Programm
Energieförderung
Basel-Stadt
BS
Programm
+ Solarbonus
Basel-Landschaft
BL
Programm
Energiepaket
Schaffhausen
SH
Programm
Gebäudeprogramm
Appenzell A.Rh.
AR
Programm
Kantonales Programm
Appenzell I.Rh.
AI
Programm
Gebäudeprogramm
St. Gallen
SG
Programm
+ Batteriespeicher
Graubünden
GR
Programm
Energieförderung
Aargau
AG
Programm
Energieförderung
Thurgau
TG
Programm
+ Solarbonus
Tessin
TI
Programm
Programma edifici
Waadt
VD
Programm
Programme bâtiments
Wallis
VS
Programm
Kantonales Programm
Neuenburg
NE
Programm
Programme cantonal
Genf
GE
Programm
+ SIG-Bonus
Jura
JU
Programm
Programme cantonal
Wichtig: Diese Übersicht zeigt nur das Vorhandensein eines kantonalen Förderprogramms. Beträge, Bedingungen und Antragsfristen werden von den Kantonen, Gemeinden und Energieversorgern festgelegt und ändern sich regelmässig. Verbindliche, tagesaktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons, Ihrer Gemeinde und Ihres lokalen Energieversorgers (EW). Ihr Solarinstallateur kennt in der Regel den aktuellen Stand vor Ort. Diese Seite ersetzt keine fachliche oder rechtliche Beratung.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Solarförderung in der Schweiz.

In der Regel können Investitionskosten einer Solaranlage in der Schweiz als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – sowohl bei der Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Erhaltene Subventionen werden vorher abgezogen, abzugsfähig ist der Nettobetrag. Die genauen Regeln (z. B. Aufteilung auf mehrere Steuerjahre) unterscheiden sich kantonal. Lassen Sie sich für Ihren konkreten Fall durch eine Steuerberatung oder Ihr kantonales Steueramt beraten.
Alle 26 Kantone bieten über das Gebäudeprogramm eine Grundförderung an. Einige Kantone wie Thurgau, Basel-Stadt und Genf bieten besonders hohe Zusatzsubventionen. Mehrere Kantone wie Zürich, St. Gallen und Thurgau fördern auch Batteriespeicher separat. Die Beträge variieren stark je nach Kanton und Gemeinde.
Das hängt vom Förderprogramm ab: Die EIV (Bund) kann nach der Installation beantragt werden (innerhalb von 3 Jahren). Kantonale Förderprogramme und das Gebäudeprogramm müssen jedoch zwingend VOR Baubeginn beantragt werden. Diese Regel ist absolut entscheidend – wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch auf kantonale Förderung.
Die Bearbeitungsdauer der Einmalvergütung beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Bei hohem Antragsvolumen kann es auch länger dauern. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das angegebene Bankkonto. Tipp: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
In vielen Fällen lassen sich die EIV des Bundes, kantonale Förderprogramme, Gemeinde-Subventionen und steuerliche Abzüge kombinieren. Wichtig: Die kombinierte Förderung darf den anrechenbaren Investitionsbetrag nicht übersteigen, und einzelne Programme schliessen sich teilweise gegenseitig aus oder kürzen sich gegenseitig. Welche Kombination in Ihrem Fall zulässig ist, klären Sie verbindlich mit Ihrem Kanton, Ihrer Gemeinde, Ihrem Energieversorger und ggf. einer Steuerberatung.
Am einfachsten direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung, beim lokalen Energieversorger (EW) oder auf der Website Ihres Kantons. Viele Gemeinden haben eigene Klimafonds oder Energiefonds, die zusätzliche Förderung bieten. Auch Ihr Solarinstallateur kennt in der Regel die lokalen Programme. Verbindliche Beträge werden ausschliesslich von Kanton, Gemeinde und EW verbindlich bestätigt.

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