Online-Formular
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Solar-Förderung Schweiz ordnet die Fakten ein: Was bedeutet das konkret für Schweizer Hauseigentümer? Hier die wichtigsten Punkte, neutral aufbereitet — ohne Verkaufsdruck.
Ja — und das ist einer der wichtigsten finanziellen Hebel beim PV-Bau. In allen Schweizer Kantonen werden Investitionen in PV-Anlagen steuerlich begünstigt, allerdings mit erheblichen Unterschieden bei Verfahren, Höhe und Kombinationsmöglichkeiten. Die rechtliche Grundlage ist Art. 32 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), präzisiert durch das kantonale Steuerrecht.
Die zentrale Unterscheidung lautet:
Die ältere kantonale Praxis behandelte die Erstinstallation strikt als wertvermehrend — kein Abzug. Das hat sich seit 2020 fundamental geändert: Mehrere Kantone (BE, ZH, BS, BL, AG, GE, VD und andere) erlauben heute den vollen Abzug der Erstinstallation als energiesparende Massnahme.
Bei der direkten Bundessteuer können seit 2020 sämtliche Investitionen in PV-Anlagen (auch Erstinstallation) als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden — vorausgesetzt, die Anlage erfüllt die Voraussetzungen einer "energiesparenden" Massnahme nach Art. 32 Abs. 2 DBG. Bei einer Investition von CHF 22'000 minus CHF 3'600 KLEIV = CHF 18'400 absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % spart das rund CHF 4'600 Bundessteuern.
Bei der Kantons- und Gemeindesteuer (CGS) gilt:
In allen 26 Kantonen ist heute die Erstinstallation grundsätzlich abziehbar — die Details unterscheiden sich aber. Konsultieren Sie vor der Investition die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Annahmen: Einfamilienhaus, Eigentümer mit steuerbarem Einkommen CHF 110'000 (4-Personen-Familie). Grenzsteuersatz: ca. 30 % (Bund + Kanton + Gemeinde Bern).
Das sind fast 42 % weniger als die Brutto-Investition. Bei jährlicher Stromkosten-Ersparnis von CHF 1'600 ergibt das eine Netto-Amortisation von rund 8,1 Jahren.
Vollständige Unterlagen für den Steuerabzug:
Tipp: Heben Sie alle Belege im Original und elektronisch auf. Die Steuerverwaltung kann bei einer Kontrolle Nachweise anfordern.
Wenn die Investition Ihren Steuerabzug "übersteigt" (Sie weniger Steuern zahlen als Abzug möglich wäre), lohnt sich die Aufteilung auf 2 Steuerperioden. Beispiel: Investition CHF 35'000, Jahressteuern CHF 4'000 — Sie könnten nur CHF 4'000 absetzen und der Rest verfällt. Mit 2-Jahres-Aufteilung sparen Sie effektiv mehr. Diese Möglichkeit ist in den meisten Kantonen explizit vorgesehen — bei der Steuerverwaltung erkundigen.