Solarförderung Schweiz 2026 – Alle Subventionen auf einen Blick

Einmalvergütung, kantonale Programme, Steuervorteile und Gemeinde-Förderung: Finden Sie heraus, wie viel Unterstützung Sie für Ihre Solaranlage erhalten.

CHF 350 EIV Grundbeitrag
CHF 320 pro kWp Leistungsbeitrag
100% Steuerlich absetzbar
26 Kantone mit Programmen
Bundesförderung

Einmalvergütung (EIV) – Pronovo

Die Einmalvergütung des Bundes ist das wichtigste Förderinstrument für Solaranlagen in der Schweiz. Sie gilt für alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab 2 kWp.

Anlagengrösse Grundbeitrag Leistungsbeitrag Total (Beispiel)
2 – 5 kWp (KLEIV) CHF 350 CHF 320/kWp CHF 1'950 (5 kWp)
5 – 10 kWp (KLEIV) CHF 350 CHF 320/kWp CHF 3'550 (10 kWp)
10 – 30 kWp (KLEIV) CHF 350 CHF 320/kWp CHF 9'950 (30 kWp)
30 – 100 kWp (KLEIV) CHF 350 CHF 320/kWp CHF 32'350 (100 kWp)
> 100 kWp (GREIV) Auktionsverfahren / Einzelfallprüfung Variabel
Tarife gültig ab 1. April 2025. Quelle: Pronovo AG / EnG. Änderungen vorbehalten.

KLEIV – Kleine Einmalvergütung

Für Anlagen von 2 bis 100 kWp. Vereinfachtes Verfahren mit festen Tarifen. Anmeldung nach Inbetriebnahme über Pronovo. Bearbeitungszeit: 12–18 Monate.

GREIV – Grosse Einmalvergütung

Für Anlagen ab 100 kWp. Auktionsbasiertes Verfahren mit wettbewerblichen Ausschreibungen. Höhere Fördersätze möglich, aber komplexeres Antragsverfahren.

Voraussetzungen

Mindestens 2 kWp Leistung, netzgekoppelt, fachgerechte Installation durch zertifizierten Installateur, Anmeldung bei Pronovo innerhalb von 3 Jahren nach Inbetriebnahme.

26 Kantone

Kantonale Förderung im Überblick

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten alle 26 Kantone eigene Programme über das Gebäudeprogramm und weitere kantonale Fördertöpfe.

Zürich
ZH
CHF 1'800+
+ Batterie-Bonus
Bern
BE
CHF 2'000+
Gebäudeprogramm
Luzern
LU
CHF 1'500+
Energieförderung
Uri
UR
CHF 1'200+
Kantonales Programm
Schwyz
SZ
CHF 1'000+
Gebäudeprogramm
Obwalden
OW
CHF 1'200+
Energieförderung
Nidwalden
NW
CHF 1'200+
Kantonales Programm
Glarus
GL
CHF 1'000+
Gebäudeprogramm
Zug
ZG
CHF 1'500+
Energieförderung
Fribourg
FR
CHF 1'800+
Programme bâtiments
Solothurn
SO
CHF 1'500+
Energieförderung
Basel-Stadt
BS
CHF 2'500+
+ Solarbonus
Basel-Landschaft
BL
CHF 1'800+
Energiepaket
Schaffhausen
SH
CHF 1'200+
Gebäudeprogramm
Appenzell A.Rh.
AR
CHF 1'000+
Kantonales Programm
Appenzell I.Rh.
AI
CHF 1'000+
Gebäudeprogramm
St. Gallen
SG
CHF 1'800+
+ Batterie-Bonus
Graubünden
GR
CHF 1'500+
Energieförderung
Aargau
AG
CHF 1'500+
Energieförderung
Thurgau
TG
CHF 2'200+
+ Solarbonus
Tessin
TI
CHF 1'500+
Programma edifici
Waadt
VD
CHF 2'000+
Programme bâtiments
Wallis
VS
CHF 1'500+
Kantonales Programm
Neuenburg
NE
CHF 1'800+
Programme cantonal
Genf
GE
CHF 2'500+
+ SIG-Bonus
Jura
JU
CHF 1'200+
Programme cantonal

Angaben als Richtwerte für eine typische 10 kWp Anlage (Gebäudeprogramm + kantonale Zusatzförderung). Genaue Beträge variieren nach Programm und Gemeinde.

Kantonsdetails ansehen →
Steuerersparnis

Steuerliche Vorteile für Solaranlagen

Investitionen in Solaranlagen sind in der Schweiz zu 100% steuerlich absetzbar – als werterhaltende Investition (Unterhaltskosten) bei der Einkommenssteuer.

So funktioniert der Steuerabzug

Die gesamten Investitionskosten Ihrer Solaranlage können als Liegenschaftsunterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt für Bund, Kanton und Gemeinde.

  • Vollständiger Abzug aller Installationskosten
  • Inklusive Gerüst, Elektroanschluss, Montage
  • Aufteilung auf zwei Steuerjahre möglich
  • Kombinierbar mit allen anderen Förderungen
  • Abzug netto (nach Abzug erhaltener Subventionen)
Steuer-Ratgeber lesen →

Rechenbeispiel: 10 kWp Anlage

Investitionskosten CHF 25'000
– EIV Bund (Pronovo) – CHF 3'550
– Kantonale Förderung – CHF 1'800
= Steuerlich abzugsfähig CHF 19'650
Grenzsteuersatz (Beispiel) 30%
Steuerersparnis CHF 5'895

Vereinfachtes Beispiel. Tatsächliche Ersparnis abhängig von Kanton, Gemeinde und persönlicher Steuersituation.

Übersicht

Gesamtförderung für Ihre Solaranlage

Beispielrechnung für eine typische 10 kWp Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus im Kanton Zürich.

Musterrechnung: 10 kWp Solaranlage

Investitionskosten: CHF 25'000 | Standort: Kanton Zürich | Grenzsteuersatz: 30%

CHF 3'550 EIV Bund (Pronovo)
CHF 1'800 Kantonale Förderung
CHF 5'895 Steuerersparnis
CHF 11'245 Gesamte Förderung & Steuerersparnis (45% der Investition)
Genaue Berechnung starten →
Fakten

Wussten Sie schon?

Interessante Fakten rund um Solarförderung und Photovoltaik in der Schweiz.

680 MW PV-Zubau in der Schweiz pro Jahr
💰
45% der Kosten durch Förderung gedeckt
🏠
250'000 Solaranlagen in der Schweiz installiert
📈
8–12% Rendite auf Solarinvestition pro Jahr
6 Rp. Gestehungskosten pro kWh Solarstrom
📅
25+ Jahre Lebensdauer von Solarmodulen
🌎
2050 Netto-Null-Ziel der Schweiz
💡
1'200 kWh Ertrag pro kWp und Jahr (CH-Mittel)
Ratgeber

Aktuelle Beiträge zur Solarförderung

Detaillierte Anleitungen und Ratgeber rund um Förderprogramme, Steuerabzüge und kantonale Subventionen.

📝 Alle 15 Blog-Artikel lesen →
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Solarförderung in der Schweiz.

Die Einmalvergütung beträgt 2026 einen Grundbeitrag von CHF 350 plus CHF 320 pro kWp für Anlagen ab 2 kWp (KLEIV). Für eine typische 10 kWp Anlage ergibt das eine Bundesförderung von CHF 3'550. Für Grossanlagen ab 100 kWp (GREIV) gelten gesonderte Tarife über ein Auktionsverfahren.
Ja, die Kosten einer Solaranlage können in der Schweiz als Unterhaltskosten zu 100% vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – sowohl bei der Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Dabei werden die bereits erhaltenen Subventionen abgezogen, der Nettobetrag ist absetzbar. Eine Aufteilung auf zwei Steuerjahre ist möglich und kann steuerlich sinnvoll sein.
Alle 26 Kantone bieten über das Gebäudeprogramm eine Grundförderung an. Einige Kantone wie Thurgau, Basel-Stadt und Genf bieten besonders hohe Zusatzsubventionen. Mehrere Kantone wie Zürich, St. Gallen und Thurgau fördern auch Batteriespeicher separat. Die Beträge variieren stark je nach Kanton und Gemeinde.
Das hängt vom Förderprogramm ab: Die EIV über Pronovo kann nach der Installation beantragt werden (innerhalb von 3 Jahren). Kantonale Förderprogramme und das Gebäudeprogramm müssen jedoch zwingend VOR Baubeginn beantragt werden. Diese Regel ist absolut entscheidend – wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch auf kantonale Förderung.
Die Bearbeitungsdauer bei Pronovo beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Bei hohem Antragsvolumen kann es auch länger dauern. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das angegebene Bankkonto. Tipp: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Ja, in den meisten Fällen können die EIV des Bundes, kantonale Förderprogramme, Gemeinde-Subventionen und steuerliche Abzüge kombiniert werden. Die einzige Einschränkung: Die Gesamtförderung darf nicht mehr als 100% der anrechenbaren Investitionskosten betragen. In der Praxis liegt die Gesamtförderung inkl. Steuerersparnis bei einer typischen Anlage bei etwa 40–50% der Investitionskosten.
Am einfachsten über die Website energiefranken.ch, die alle Förderprogramme nach Gemeinde auflistet. Alternativ können Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem lokalen Energieversorger (EW) nachfragen. Viele Gemeinden haben eigene Klimafonds oder Energiefonds, die zusätzliche Förderung bieten. Auch Ihr Solarinstallateur kennt in der Regel die lokalen Programme.

Maximale Förderung für Ihre Solaranlage berechnen

Nutzen Sie unseren Rechner und erfahren Sie, wie viel Unterstützung Sie in Ihrem Kanton erhalten.

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