Einmalvergütung, kantonale Programme, Steuervorteile und Gemeinde-Förderung – im Überblick. Verbindliche, aktuelle Beträge erhalten Sie bei den zuständigen Stellen Ihres Kantons, Ihrer Gemeinde und Ihres lokalen Energieversorgers.
Die Einmalvergütung des Bundes ist das wichtigste Förderinstrument für Solaranlagen in der Schweiz. Sie gilt für alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab 2 kWp.
| Anlagengrösse | Verfahren | Worauf achten |
|---|---|---|
| 2 – 100 kWp | KLEIV – Kleine Einmalvergütung, festes Tarifsystem (Grund- + Leistungsbeitrag) | Antrag nach Inbetriebnahme, innerhalb 3 Jahren |
| > 100 kWp | GREIV – Grosse Einmalvergütung, Auktionsverfahren | Wettbewerbliche Ausschreibung, Anmeldung & Frist beachten |
| Hochalpine PV | Sonderbestimmungen (Solarexpress) | Bundesbeiträge bis 60% der Investitionskosten möglich |
Für Anlagen von 2 bis 100 kWp. Vereinfachtes Verfahren mit festen Tarifen. Anmeldung nach Inbetriebnahme. Bearbeitungszeit in der Regel 12–18 Monate.
Für Anlagen ab 100 kWp. Auktionsbasiertes Verfahren mit wettbewerblichen Ausschreibungen. Höhere Fördersätze möglich, aber komplexeres Antragsverfahren.
Mindestens 2 kWp Leistung, netzgekoppelt, fachgerechte Installation durch zertifizierten Installateur, Anmeldung innerhalb von 3 Jahren nach Inbetriebnahme.
Zusätzlich zur Bundesförderung (EIV) führen alle 26 Kantone eigene Programme – meist über das Gebäudeprogramm sowie kantonale und kommunale Energiefonds. Beträge, Bedingungen und Antragsfristen ändern sich regelmässig und unterscheiden sich stark.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Solarförderung in der Schweiz.
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