Einmalvergütung, kantonale Programme, Steuervorteile und Gemeinde-Förderung: Finden Sie heraus, wie viel Unterstützung Sie für Ihre Solaranlage erhalten.
Die Einmalvergütung des Bundes ist das wichtigste Förderinstrument für Solaranlagen in der Schweiz. Sie gilt für alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab 2 kWp.
| Anlagengrösse | Grundbeitrag | Leistungsbeitrag | Total (Beispiel) |
|---|---|---|---|
| 2 – 5 kWp (KLEIV) | CHF 350 | CHF 320/kWp | CHF 1'950 (5 kWp) |
| 5 – 10 kWp (KLEIV) | CHF 350 | CHF 320/kWp | CHF 3'550 (10 kWp) |
| 10 – 30 kWp (KLEIV) | CHF 350 | CHF 320/kWp | CHF 9'950 (30 kWp) |
| 30 – 100 kWp (KLEIV) | CHF 350 | CHF 320/kWp | CHF 32'350 (100 kWp) |
| > 100 kWp (GREIV) | Auktionsverfahren / Einzelfallprüfung | Variabel | |
Für Anlagen von 2 bis 100 kWp. Vereinfachtes Verfahren mit festen Tarifen. Anmeldung nach Inbetriebnahme über Pronovo. Bearbeitungszeit: 12–18 Monate.
Für Anlagen ab 100 kWp. Auktionsbasiertes Verfahren mit wettbewerblichen Ausschreibungen. Höhere Fördersätze möglich, aber komplexeres Antragsverfahren.
Mindestens 2 kWp Leistung, netzgekoppelt, fachgerechte Installation durch zertifizierten Installateur, Anmeldung bei Pronovo innerhalb von 3 Jahren nach Inbetriebnahme.
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten alle 26 Kantone eigene Programme über das Gebäudeprogramm und weitere kantonale Fördertöpfe.
Angaben als Richtwerte für eine typische 10 kWp Anlage (Gebäudeprogramm + kantonale Zusatzförderung). Genaue Beträge variieren nach Programm und Gemeinde.
Kantonsdetails ansehen →Investitionen in Solaranlagen sind in der Schweiz zu 100% steuerlich absetzbar – als werterhaltende Investition (Unterhaltskosten) bei der Einkommenssteuer.
Die gesamten Investitionskosten Ihrer Solaranlage können als Liegenschaftsunterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt für Bund, Kanton und Gemeinde.
Vereinfachtes Beispiel. Tatsächliche Ersparnis abhängig von Kanton, Gemeinde und persönlicher Steuersituation.
Beispielrechnung für eine typische 10 kWp Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus im Kanton Zürich.
Investitionskosten: CHF 25'000 | Standort: Kanton Zürich | Grenzsteuersatz: 30%
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