Die Einmalvergütung (EIV) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Seit der Einführung im Rahmen des Energiegesetzes (EnG) hat die EIV die frühere kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) als Hauptinstrument abgelöst. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die EIV wissen müssen – von den Voraussetzungen über die aktuellen Tarife bis hin zum detaillierten Anmeldeprozess bei der Vollzugsstelle Pronovo.
Was ist die Einmalvergütung (EIV)?
Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes an die Kosten einer neuen Photovoltaikanlage. Anders als die frühere KEV, die über 20 Jahre einen garantierten Strompreis zahlte, wird die EIV als einmalige Zahlung nach der Inbetriebnahme der Anlage ausgerichtet. Sie deckt einen Teil der Investitionskosten und macht die Solaranlage wirtschaftlich attraktiver.
Die EIV wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert, der durch den Netzzuschlag auf dem Strompreis gespeist wird. Die Vollzugsstelle Pronovo AG – eine Tochtergesellschaft von Swissgrid – ist für die Abwicklung zuständig.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Einmalige Zahlung nach Inbetriebnahme der Solaranlage
- Gilt für alle netzgekoppelten PV-Anlagen ab 2 kWp Leistung
- Besteht aus einem festen Grundbeitrag plus einem leistungsabhängigen Beitrag pro kWp
- Zwei Kategorien: KLEIV (2–100 kWp) und GREIV (ab 100 kWp)
- Anmeldung bei Pronovo innerhalb von 3 Jahren nach Inbetriebnahme
- Bearbeitungszeit: ca. 12–18 Monate
Wer hat Anspruch auf die EIV?
Grundsätzlich hat jeder Eigentümer einer neuen Photovoltaikanlage in der Schweiz Anspruch auf die Einmalvergütung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen, Gemeinden oder andere Organisationen.
Voraussetzungen für den EIV-Anspruch
- Die Anlage muss in der Schweiz installiert sein
- Die Mindestleistung beträgt 2 kWp
- Die Anlage muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein (netzgekoppelt)
- Die Installation muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen
- Die Anlage muss den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen
- Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren nach Inbetriebnahme eingereicht werden
- Es darf keine KEV-Vergütung für die gleiche Anlage bezogen werden
Wichtig: Frist beachten
Der Antrag auf Einmalvergütung muss innerhalb von 3 Jahren nach der Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch unwiderruflich. Wir empfehlen, den Antrag so bald wie möglich nach der Inbetriebnahme zu stellen.
Aktuelle EIV-Tarife 2026
Die EIV setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem festen Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Beitrag pro installiertem Kilowatt Peak (kWp). Die Tarife werden regelmässig angepasst und gelten jeweils ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.
| Komponente | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|
| Grundbeitrag (einmalig) | CHF 350 | Pro Anlage, unabhängig von der Grösse |
| Leistungsbeitrag (pro kWp) | CHF 320 | Für jedes installierte kWp |
| Beispiel: 5 kWp Anlage | CHF 1'950 | 350 + (5 × 320) |
| Beispiel: 10 kWp Anlage | CHF 3'550 | 350 + (10 × 320) |
| Beispiel: 15 kWp Anlage | CHF 5'150 | 350 + (15 × 320) |
| Beispiel: 30 kWp Anlage | CHF 9'950 | 350 + (30 × 320) |
KLEIV vs. GREIV – Die zwei Kategorien
Die Einmalvergütung wird in zwei Kategorien eingeteilt, die sich im Antragsverfahren und teilweise in den Tarifen unterscheiden.
KLEIV – Kleine Einmalvergütung (2–100 kWp)
Die KLEIV ist für die grosse Mehrheit der Solaranlagen relevant – vom Einfamilienhaus bis zum grösseren Gewerbedach. Das Verfahren ist vereinfacht und die Tarife sind fix. Die meisten privaten Solaranlagen fallen in diese Kategorie.
- Feste Tarife ohne Auktionsverfahren
- Vereinfachtes Antragsverfahren
- Anmeldung nach Inbetriebnahme möglich
- Bearbeitungszeit: ca. 12–18 Monate
GREIV – Grosse Einmalvergütung (ab 100 kWp)
Für Grossanlagen ab 100 kWp gilt die GREIV. Diese wird über ein wettbewerbliches Auktionsverfahren vergeben, bei dem die Projekte mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis den Zuschlag erhalten. Die Fördersätze können hier höher ausfallen als bei der KLEIV.
- Auktionsbasiertes Verfahren (Ausschreibungsrunden)
- Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden
- Höhere Fördersätze möglich
- Komplexeres Antragsverfahren
- Zuschlag nicht garantiert
Schritt-für-Schritt: Der Anmeldeprozess bei Pronovo
Die Anmeldung bei Pronovo erfolgt in mehreren klar definierten Schritten. Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Dokumentation beschleunigen den Prozess erheblich.
Schritt 1: Vorbereitung und Dokumentensammlung
Bevor Sie die eigentliche Anmeldung starten, sollten Sie alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen. Ihr Solarinstallateur kann Ihnen dabei helfen, da er die meisten technischen Unterlagen bereitstellt.
- Beglaubigungsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Inbetriebnahmeprotokoll des Elektrikers
- Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss NIV
- Technische Datenblätter der Module und Wechselrichter
- Installationsplan mit Modulbelegung
- Fotos der installierten Anlage
- Anschlussbestätigung des Verteilnetzbetreibers
Schritt 2: Online-Registrierung bei Pronovo
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online über das Pronovo-Portal. Erstellen Sie zunächst ein Benutzerkonto auf der Pronovo-Website. Sie benötigen dafür eine gültige E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Angaben als Anlagenbetreiber.
Schritt 3: Projekterfassung
Im Pronovo-Portal erfassen Sie Ihr Projekt mit allen relevanten Daten. Dazu gehören die technischen Angaben zur Anlage (Leistung, Module, Wechselrichter), der Standort, das Inbetriebnahmedatum und die Angaben zum Installateur.
Schritt 4: Dokumente hochladen
Laden Sie alle gesammelten Dokumente im Portal hoch. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig, lesbar und korrekt sind. Fehlende oder unvollständige Dokumente führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit erheblich.
Schritt 5: Prüfung und Rückfragen
Nach der Einreichung prüft Pronovo Ihren Antrag. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen erhalten Sie Rückfragen per E-Mail. Beantworten Sie diese möglichst zeitnah und vollständig.
Schritt 6: Bescheid und Auszahlung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Förderbescheid mit dem genauen Betrag. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen nach dem Bescheid direkt auf Ihr Bankkonto.
Tipp: Installateur einbeziehen
Viele Solarinstallateure bieten die Pronovo-Anmeldung als Teil ihres Service-Pakets an. Da sie mit dem Prozess vertraut sind und alle technischen Unterlagen vorliegen haben, empfehlen wir, den Installateur mit der Anmeldung zu beauftragen. Dies vermeidet Fehler und beschleunigt das Verfahren.
Bearbeitungszeit und Auszahlung
Die Bearbeitungszeit bei Pronovo beträgt derzeit etwa 12 bis 18 Monate ab Einreichung eines vollständigen Antrags. Diese Zeitspanne kann je nach Antragsvolumen variieren. Seit der Einführung des revidierten Energiegesetzes und der starken Nachfrage nach Solaranlagen hat Pronovo die Kapazitäten aufgestockt, sodass sich die Bearbeitungszeiten tendenziell verkürzen.
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach dem positiven Bescheid innerhalb weniger Wochen direkt auf das angegebene Bankkonto. Der Gesamtprozess – von der Inbetriebnahme bis zur Auszahlung – dauert somit typischerweise 14 bis 22 Monate.
Häufige Fehler bei der Pronovo-Anmeldung
Aus der Praxis kennen wir zahlreiche Fehler, die den Prozess verzögern oder im schlimmsten Fall zum Verlust des Förderanspruchs führen können. Hier die häufigsten Stolperfallen und wie Sie diese vermeiden:
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende Datenblätter, fehlende Unterschriften oder unleserliche Dokumente führen zu Rückfragen. Prüfen Sie alle Unterlagen vor dem Hochladen auf Vollständigkeit.
- Falsche Leistungsangaben: Die angemeldete Leistung muss mit der tatsächlich installierten Leistung übereinstimmen. Diskrepanzen führen zu Nachfragen und Verzögerungen.
- Verspätete Anmeldung: Die 3-Jahres-Frist ab Inbetriebnahme ist absolut. Melden Sie Ihre Anlage zeitnah an.
- Fehlender Sicherheitsnachweis: Der SiNa ist zwingend erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Ihr Elektriker diesen erstellt und unterschreibt.
- Falsche Bankverbindung: Prüfen Sie die eingegebene IBAN sorgfältig, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Änderungen 2026
Für 2026 wurden die EIV-Tarife im Rahmen der regulären Tarifanpassung überprüft. Die wesentlichen Änderungen umfassen eine leichte Anpassung der Leistungsbeiträge, die den gesunkenen Modulpreisen Rechnung tragen. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Dokumentation vereinfacht und der Online-Anmeldeprozess bei Pronovo wurde weiter digitalisiert.
Zudem wurde der Prozess für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) weiter vereinfacht, und die Kombination von EIV mit kantonalen Förderungen ist nun transparenter geregelt. Anlagenbetreiber profitieren von klareren Informationen über die Gesamtförderung, die sie erwarten können.
EIV mit anderen Förderungen kombinieren
Die Einmalvergütung des Bundes kann mit kantonalen Förderprogrammen, Gemeinde-Subventionen und dem steuerlichen Abzug kombiniert werden. Dabei gilt die Regel, dass die Gesamtförderung nicht mehr als 100% der anrechenbaren Investitionskosten betragen darf – was in der Praxis jedoch kaum je erreicht wird.
Eine typische Kombination für ein Einfamilienhaus mit einer 10 kWp Anlage sieht so aus: EIV Bund (ca. CHF 3'550) plus kantonale Förderung (CHF 1'000–2'500) plus steuerlicher Abzug der Netto-Investitionskosten (Ersparnis CHF 4'000–7'000 je nach Grenzsteuersatz). Zusammen können so 40–50% der Gesamtinvestition abgedeckt werden.
Nächste Schritte
Prüfen Sie die kantonalen Förderprogramme in Ihrem Kanton, bevor Sie mit der Installation beginnen. Kantonale Förderungen müssen oft VOR Baubeginn beantragt werden, während die EIV nach der Inbetriebnahme angemeldet werden kann.
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