Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpe Schweiz 2026: Bis zu CHF 13'000 Unterstützung

Der Ersatz einer fossil betriebenen Heizung durch eine Wärmepumpe wird in der Schweiz grosszügig gefördert. Über das Gebäudeprogramm, kantonale Zusatzförderungen und den steuerlichen Abzug können Hausbesitzer mit einer Gesamtunterstützung von bis zu CHF 13'000 oder mehr rechnen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen alle verfügbaren Programme und wie Sie die Förderung optimal nutzen – besonders in Kombination mit einer Solaranlage.

Gebäudeprogramm: Die Basisförderung

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen bildet die Grundlage der Wärmepumpen-Förderung. Der Förderbeitrag hängt vom Typ der neuen Heizung und der zu ersetzenden alten Heizung ab. Am höchsten ist die Förderung beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe.

MassnahmeFörderbeitrag (Richtwert)
Öl-/Gasheizung → Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 3'000 – 6'000
Öl-/Gasheizung → Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde)CHF 5'000 – 10'000
Elektroheizung → WärmepumpeCHF 3'000 – 5'000
Bonus: Alte Heizung vorzeitig ersetztCHF 1'000 – 2'000
Maximale Gesamtförderung (kantonal)Bis CHF 13'000
Richtwerte. Beträge variieren erheblich je nach Kanton. Einige Kantone bieten deutlich höhere Beiträge.

Kantonale Extras und Bonusprogramme

Mehrere Kantone bieten über die Basisförderung des Gebäudeprogramms hinaus zusätzliche Beiträge für den Heizungsersatz. Diese kantonalen Extras können die Gesamtförderung erheblich steigern.

Beispiele kantonaler Zusatzförderung

  • Basel-Stadt: Einer der grosszügigsten Kantone mit Zusatzbonus für Heizungsersatz
  • Genf: Umfangreiche Programme von Kanton und SIG
  • Bern: Hohe Fördersätze über das KEnG
  • Zürich: Solide Grundförderung plus Gemeindeprogramme
  • Thurgau: Überdurchschnittliche Förderung für Heizungsersatz

GEAK-Anforderung beim Heizungsersatz

Für die Förderung des Heizungsersatzes über das Gebäudeprogramm ist in den meisten Kantonen ein GEAK (Gebäudeenergieausweis) oder GEAK Plus erforderlich. Der GEAK bewertet die energetische Qualität des Gebäudes und dient als Grundlage für die Festlegung des Förderbeitrags.

Die Kosten für einen GEAK liegen bei ca. CHF 500–1'000, für einen GEAK Plus bei ca. CHF 1'500–3'000. In vielen Kantonen werden die GEAK-Kosten teilweise subventioniert. Der GEAK Plus lohnt sich besonders, wenn eine umfassende Sanierung geplant ist, da er konkrete Massnahmenempfehlungen enthält.

Kombination mit Solaranlage

Die Kombination von Wärmepumpe und Solaranlage ist energetisch und finanziell besonders attraktiv. Die Solaranlage liefert den Strom für die Wärmepumpe, und mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch weiter optimiert werden. Zudem können die Kosten beider Installationen steuerlich abgesetzt werden.

Kombi-Vorteil: PV + Wärmepumpe

Wer Solaranlage und Wärmepumpe gleichzeitig installiert, profitiert von mehreren Vorteilen: Die Gesamtkosten sind geringer als bei separater Installation, die steuerliche Absetzbarkeit ist höher, und die Eigenverbrauchsquote steigt deutlich. Eine 10 kWp Solaranlage kann typischerweise 40–60% des Strombedarfs einer Wärmepumpe decken.

Der Antragsprozess

Wie bei allen kantonalen Förderprogrammen gilt die goldene Regel: Der Antrag muss VOR dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Dies umfasst auch die Demontage der alten Heizung.

  1. GEAK erstellen lassen (falls erforderlich)
  2. Offerten einholen von qualifizierten Wärmepumpen-Installateuren
  3. Förderantrag einreichen über das kantonale Portal
  4. Förderzusage abwarten (4–8 Wochen)
  5. Installation durchführen lassen
  6. Fertigmeldung mit Rechnungen und Nachweisen einreichen
  7. Auszahlung erhalten

Einkommensabhängige Extras

Einige Kantone und Gemeinden bieten einkommensabhängige Zusatzförderung an. Hausbesitzer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen können in bestimmten Programmen höhere Förderbeiträge erhalten. Diese Programme sind noch nicht weit verbreitet, aber der Trend geht klar in diese Richtung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle nach einkommensabhängigen Programmen.

Timeline: Wie lange dauert der Prozess?

Von der Planung bis zur Auszahlung der Förderung vergehen in der Regel 4 bis 8 Monate. Die einzelnen Phasen: GEAK-Erstellung (2–4 Wochen), Offerten einholen (2–3 Wochen), Förderantrag und Bewilligung (4–8 Wochen), Installation (1–3 Wochen), Fertigmeldung und Auszahlung (4–8 Wochen).

Tipp: Planen Sie den Heizungsersatz möglichst im Frühling oder Sommer, wenn die alte Heizung nicht benötigt wird. So haben Sie genügend Zeit für das Bewilligungsverfahren und die Installation.

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Erfahren Sie, wie viel Förderung Sie für den Heizungsersatz erhalten.

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