Gewerbe

Solarförderung für Gewerbe und Industrie: Grossanlagen in der Schweiz

Gewerbliche und industrielle Solaranlagen bieten in der Schweiz enorme Potenziale. Grosse Dachflächen auf Lagerhallen, Produktionsgebäuden und Einkaufszentren eignen sich hervorragend für Photovoltaik. Die Förderbedingungen für Grossanlagen unterscheiden sich jedoch deutlich von denen für private Anlagen. In diesem Ratgeber erklären wir die GREIV, ProKilowatt-Programme und steuerliche Vorteile für Unternehmen.

GREIV: Grosse Einmalvergütung ab 100 kWp

Für Solaranlagen ab 100 kWp Leistung gilt die Grosse Einmalvergütung (GREIV). Im Gegensatz zur KLEIV für kleinere Anlagen wird die GREIV über ein wettbewerbliches Auktionsverfahren vergeben. Projektträger reichen ihre Projekte ein und konkurrieren um die verfügbaren Fördermittel.

So funktioniert das GREIV-Verfahren

  • Pronovo schreibt regelmässig Auktionsrunden aus
  • Projekte werden nach Kosteneffizienz bewertet (CHF/kWp)
  • Der Antrag muss VOR dem Baubeginn eingereicht werden
  • Die Fördersätze können höher sein als bei der KLEIV
  • Ein Zuschlag ist nicht garantiert – es herrscht Wettbewerb
  • Die Realisierungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre nach Zuschlag

ProKilowatt: Wettbewerbliche Ausschreibungen

Neben der GREIV gibt es das Programm ProKilowatt, das Effizienz- und Produktionsprojekte im Energiebereich fördert. ProKilowatt wird vom Bundesamt für Energie (BFE) organisiert und schreibt regelmässig Fördermittel für Projekte aus, die einen besonders hohen Beitrag zur Stromeinsparung oder -produktion leisten.

Gewerbliche Solaranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch über ProKilowatt gefördert werden, insbesondere wenn sie mit Effizienz-Massnahmen kombiniert werden. Die Förderbeiträge bei ProKilowatt können attraktiv sein, erfordern aber eine detaillierte Projektbeschreibung und Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen bietet die Solaranlage erhebliche steuerliche Vorteile. Die Investitionskosten können als Betriebsaufwand verbucht und sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen sind die Kosten vollständig abzugsfähig.

Abschreibungsmöglichkeiten

  • Sofortabschreibung: Die gesamten Kosten in einem Jahr als Betriebsaufwand verbuchen
  • Ordentliche Abschreibung: Verteilung über die Nutzungsdauer (20–25 Jahre)
  • Degressive Abschreibung: Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren

Die optimale Abschreibungsstrategie hängt von der Gewinn- und Steuersituation des Unternehmens ab und sollte mit dem Steuerberater oder Treuhänder besprochen werden.

Beispiel: 200 kWp Anlage auf Lagerhalle

Ein mittelgrosses Logistikunternehmen installiert eine 200 kWp Solaranlage auf dem Dach seiner Lagerhalle. Die Anlage produziert jährlich rund 200'000 kWh Solarstrom, wovon 60% direkt im Betrieb verbraucht werden.

PositionBetrag
Investitionskosten (200 kWp)CHF 280'000
GREIV Bund (geschätzt)– CHF 50'000 – 70'000
Kantonale Förderung (variabel)– CHF 5'000 – 15'000
Steuerliche Abschreibung (ca. 20%)– CHF 40'000 – 60'000
Effektive Netto-InvestitionCHF 135'000 – 185'000
Jährliche StromersparnisCHF 24'000 – 36'000
Amortisationszeit5 – 8 Jahre

Höhere Einspeisevergütung für Grossanlagen

Grossanlagen können oft bessere Konditionen für die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom aushandeln. Während private Anlagen die Standard-Rückspeisevergütung des lokalen Netzbetreibers erhalten, können gewerbliche Anlagen durch direkte Stromvermarktung oder Power Purchase Agreements (PPA) höhere Erlöse erzielen.

Klimaverpflichtungen und ESG

Für viele Unternehmen ist die Solaranlage auch Teil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Berichterstattung. Die Eigenproduktion von Solarstrom reduziert den CO2-Fussabdruck des Unternehmens und kann in der Scope-2-Bilanz positiv ausgewiesen werden. Zudem können Herkunftsnachweise (HKN) als zusätzliche Einnahmequelle genutzt oder für die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet werden.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Gewerbliche Anlagen in Gebäuden mit mehreren Mietern können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden. Im ZEV verkauft der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt an die Mieter im Gebäude, was den wirtschaftlichen Nutzen der Anlage deutlich erhöht. Die Abrechnung erfolgt über einen privaten Zähler und kann zu attraktiven Konditionen für beide Seiten gestaltet werden.

Empfehlung für Unternehmen

Lassen Sie eine professionelle Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie erstellen, bevor Sie in eine Grossanlage investieren. Berücksichtigen Sie dabei alle Fördermöglichkeiten (GREIV, kantonale Programme, steuerliche Vorteile) und die Möglichkeiten der Stromvermarktung. Ein spezialisierter Energieberater kann den optimalen Ansatz für Ihr Unternehmen ermitteln.

Gewerbliche Solarförderung berechnen

Lassen Sie die Förderung für Ihre Grossanlage individuell berechnen.

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