Die Kantone Aargau, Luzern und St. Gallen gehören zu den bevölkerungsreichsten Kantonen der Schweiz und bieten jeweils eigene Förderprogramme für Solaranlagen an. In diesem Vergleich zeigen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der drei kantonalen Programme auf und helfen Ihnen, die verfügbare Förderung optimal zu nutzen.
Überblick: Drei Kantone im Vergleich
| Kriterium | Aargau (AG) | Luzern (LU) | St. Gallen (SG) |
|---|---|---|---|
| Kantonale PV-Förderung (10 kWp) | CHF 1'500 | CHF 1'500 | CHF 1'800 |
| Batterie-Subvention | Nein (Stand 2026) | Begrenzt | CHF 1'000 – 2'000 |
| Gemeinde-Förderung | Teilweise | Teilweise | Teilweise |
| Heizungsersatz-Bonus | CHF 3'000 – 8'000 | CHF 3'000 – 8'000 | CHF 4'000 – 10'000 |
| GEAK-Pflicht für PV | Nein | Nein | Nein |
| Antrag vor Baubeginn | Ja (kantonal) | Ja (kantonal) | Ja (kantonal) |
| Gesamtförderung (10 kWp, inkl. EIV) | CHF 5'050 | CHF 5'050 | CHF 5'350+ |
Kanton Aargau: Energieförderung über BVU
Im Kanton Aargau ist die Abteilung Energie im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) für die Energieförderung zuständig. Der Kanton setzt das Gebäudeprogramm um und bietet darüber hinaus eigene Förderinstrumente an. Die Förderbeiträge für Solaranlagen liegen im mittleren Bereich aller Schweizer Kantone.
Besonderheiten Kanton Aargau
- Solides Förderprogramm über das Gebäudeprogramm
- Keine separate Batterie-Subvention (Stand 2026)
- Verschiedene Gemeinden bieten Zusatzförderung (z.B. Baden, Aarau, Wettingen)
- Gute steuerliche Rahmenbedingungen mit moderatem Steuersatz
- Aktive Energieberatungsstellen in den Regionen
Ein wichtiger Vorteil des Kantons Aargau ist der vergleichsweise moderate Steuersatz, der jedoch auch bedeutet, dass der steuerliche Abzug etwas geringer ausfällt als in Hochsteuer-Kantonen. Dafür sind die Lebenshaltungskosten insgesamt tiefer, was die Solarinvestition relativ gesehen attraktiver macht.
Kanton Luzern: Energieförderung über UWELL
Der Kanton Luzern fördert Solaranlagen über die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe). Das Programm umfasst Beiträge für PV-Anlagen, Heizungsersatz und Gebäudedämmung. Die Förderbeiträge für Solaranlagen sind mit dem Kanton Aargau vergleichbar und liegen im Schweizer Mittelfeld.
Besonderheiten Kanton Luzern
- Fokus auf Gesamtsanierungen mit GEAK-Verbesserung
- Begrenzte Batterie-Subvention in bestimmten Programmen
- Stadt Luzern bietet zusätzliche städtische Förderung
- Starke Zusammenarbeit mit lokalen Energieversorgern (CKW)
- Energieberatung über Energiecoaching-Programm
Im Kanton Luzern lohnt sich besonders die Kombination von PV-Anlage mit einem Heizungsersatz. Die Förderbeiträge für den Umstieg von Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe sind attraktiv und können zusammen mit der Solarförderung und dem Steuerabzug eine erhebliche Kostenreduktion bewirken.
Kanton St. Gallen: Überdurchschnittliche Förderung
Der Kanton St. Gallen gehört zu den Kantonen mit überdurchschnittlicher Solarförderung. Das Amt für Umwelt und Energie (AFU) bietet neben der Grundförderung auch einen Batterie-Bonus an, was den Kanton besonders attraktiv für Solaranlagen mit Eigenverbrauchsoptimierung macht.
Besonderheiten Kanton St. Gallen
- Höhere kantonale PV-Förderung als viele Nachbarkantone
- Separater Batterie-Bonus von CHF 1'000 bis 2'000
- Aktive Gemeinde-Förderprogramme (z.B. Stadt St. Gallen, Rapperswil-Jona)
- Gute Solareinstrahlungsverhältnisse insbesondere in Hanglagen
- Unterstützung bei der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV)
Batterie-Subventionen im Vergleich
Bei den Batterie-Subventionen zeigen sich die grössten Unterschiede zwischen den drei Kantonen. Während der Kanton St. Gallen einen klaren Batterie-Bonus anbietet, ist die Situation in Aargau und Luzern zurückhaltender.
Empfehlung: Batterie auch ohne Subvention prüfen
Auch in Kantonen ohne Batterie-Subvention kann sich ein Batteriespeicher wirtschaftlich lohnen – insbesondere bei hohen Strompreisen und geringer Einspeisevergütung. Die Batterie erhöht den Eigenverbrauch von typischerweise 30% auf 60–80% und senkt damit die Stromkosten erheblich. Zudem ist der Batteriespeicher in allen Kantonen steuerlich absetzbar.
Gemeinde-Förderung: Wo gibt es Extras?
In allen drei Kantonen bieten einzelne Gemeinden zusätzliche Förderung an. Hier einige Beispiele:
- AG: Baden (Energiefonds), Aarau (Klimafonds), Wettingen (Energie-Förderprogramm)
- LU: Stadt Luzern (Energiefonds), Kriens, Emmen
- SG: Stadt St. Gallen (Energiestadt-Plus), Rapperswil-Jona, Wil
Prüfen Sie auf energiefranken.ch, ob Ihre Gemeinde eine zusätzliche Förderung anbietet. Diese Beiträge sind oft nicht gross (CHF 500–1'500), aber in Kombination mit den anderen Programmen summiert sich die Gesamtförderung.
Steuerliche Unterschiede
Die steuerliche Behandlung ist in allen drei Kantonen gleich (100% absetzbar), aber die effektive Steuerersparnis unterscheidet sich durch die unterschiedlichen Steuersätze. Generell gilt: Luzern hat tiefere Steuersätze als Aargau und St. Gallen, was zu einer geringeren absoluten Steuerersparnis führt. Dafür sind die Nettokosten der Solaranlage ebenfalls geringer.
Empfehlung: So gehen Sie vor
- Prüfen Sie die kantonalen Programme auf der Website der jeweiligen Energiefachstelle
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach lokalen Förderprogrammen
- Stellen Sie den kantonalen Förderantrag VOR Baubeginn
- Die EIV bei Pronovo kann nach der Installation beantragt werden
- Planen Sie den steuerlichen Abzug mit Ihrem Steuerberater
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