Der Kanton Bern verfolgt eine ambitionierte Energiepolitik und fördert den Bau von Solaranlagen umfassend. Das Berner Energiegesetz (KEnG) bildet die Grundlage für verschiedene Förderprogramme, die vom Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) koordiniert werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die verfügbaren Programme, die Anforderungen und den optimalen Antragsweg.
Das Berner Energiegesetz (KEnG)
Das kantonale Energiegesetz (KEnG) des Kantons Bern ist eines der fortschrittlichsten in der Schweiz. Es verpflichtet unter anderem dazu, beim Heizungsersatz erneuerbare Energien einzusetzen, und fördert den Bau von Solaranlagen durch verschiedene finanzielle Anreize. Die Revision von 2023 hat die Fördermöglichkeiten weiter ausgebaut und die Anforderungen an Neubauten verschärft.
Wesentliche Punkte des KEnG für Solaranlagen
- Neubauten müssen einen Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen decken
- Bestehende Gebäude erhalten Förderung für energetische Sanierungen inkl. Solar
- GEAK-Pflicht bei grösseren Sanierungen
- Kantonale Förderbeiträge für PV-Anlagen und Batteriespeicher
- Kombination mit Gebäudeprogramm und Bundesförderung möglich
Förderprogramme des AUE Bern
Das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) ist die zentrale Anlaufstelle für Energieförderung im Kanton Bern. Das AUE verwaltet die kantonalen Förderprogramme und ist für die Umsetzung des Gebäudeprogramms im Kanton zuständig.
| Programm | Förderung | Voraussetzung |
| PV-Anlagen (Gebäudeprogramm) | CHF 2'000+ (10 kWp) | Antrag VOR Baubeginn |
| Heizungsersatz mit Wärmepumpe | CHF 3'000 – 10'000 | GEAK erforderlich |
| Gebäudehülle (Dämmung) | Nach m² berechnet | GEAK + Minergie-Standard |
| Gesamtsanierung (GEAK-Klasse) | Bis CHF 20'000 | Verbesserung um 2+ GEAK-Klassen |
GEAK-Anforderungen im Kanton Bern
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) spielt im Kanton Bern eine zentrale Rolle bei der Förderung. Für viele kantonale Förderprogramme – insbesondere bei grösseren Sanierungen und Heizungsersatz – ist ein GEAK oder GEAK Plus erforderlich. Der GEAK bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes von A (sehr gut) bis G (schlecht).
Wann brauchen Sie einen GEAK?
- Bei Antrag auf kantonale Förderung für Heizungsersatz
- Bei einer Gesamtsanierung mit Förderantrag
- Bei Verkauf einer Liegenschaft (seit KEnG-Revision)
- Nicht zwingend: Bei reiner PV-Installation ohne weitere Sanierung
GEAK Plus für optimale Förderung
Ein GEAK Plus enthält zusätzlich einen Beratungsbericht mit konkreten Sanierungsempfehlungen. Er kostet mehr als ein einfacher GEAK (ca. CHF 1'500–3'000), aber die Kosten werden teilweise durch den Kanton übernommen. Zudem ermöglicht der GEAK Plus oft den Zugang zu höheren Förderbeiträgen.
Gemeindeprogramme im Kanton Bern
Zahlreiche Gemeinden im Kanton Bern bieten zusätzliche Förderprogramme an. Die Stadt Bern beispielsweise hat mit dem Energiefonds ein eigenes Instrument, das Solaranlagen, Batteriespeicher und weitere energetische Massnahmen fördert. Auch Gemeinden wie Thun, Biel/Bienne, Köniz und Burgdorf haben eigene Programme.
Besonders erwähnenswert ist das Programm der Energieversorger: Die BKW (Bernische Kraftwerke) und lokale Energieversorgungsunternehmen bieten teilweise attraktive Rückspeisevergütungen und Förderbeiträge für Solaranlagen. Diese können zusätzlich zu den kantonalen Beiträgen bezogen werden.
Beispiel: Stadt Bern
Die Stadt Bern fördert Solaranlagen über den Energiefonds mit einem Beitrag, der die kantonale Förderung ergänzt. Für eine 10 kWp Anlage können zusätzlich CHF 500–1'500 aus städtischen Mitteln beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Energieberatung der Stadt Bern.
Kombination mit dem Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein zentrales Förderinstrument im Kanton Bern. Es unterstützt energetische Massnahmen an bestehenden Gebäuden und wird vom Kanton Bern grosszügig umgesetzt. Die Förderung im Rahmen des Gebäudeprogramms kann mit der EIV des Bundes und dem steuerlichen Abzug kombiniert werden.
Was wird über das Gebäudeprogramm gefördert?
- Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
- Fensterersatz (in Kombination mit Fassadendämmung)
- Heizungsersatz (von fossil auf erneuerbar)
- Indirekt: Solaranlagen als Teil einer Gesamtsanierung
Antragsprozess im Kanton Bern
Der Antragsprozess für kantonale Förderung im Kanton Bern folgt einem klaren Ablauf. Die wichtigste Regel lautet: Der Antrag muss VOR Baubeginn eingereicht und bewilligt werden.
- Planung: Anlage planen und Offerten einholen. Optional: GEAK erstellen lassen.
- Förderantrag: Online-Antrag beim AUE Bern einreichen (über die kantonale Plattform). Alle erforderlichen Unterlagen beilegen.
- Bewilligung abwarten: Erst nach schriftlicher Förderzusage mit der Installation beginnen.
- Installation: Anlage durch zertifizierten Installateur bauen lassen.
- Fertigmeldung: Nach Inbetriebnahme die Fertigmeldung mit allen Nachweisen einreichen.
- Auszahlung: Nach Prüfung der Fertigmeldung erfolgt die Auszahlung.
Wichtig: Nicht vor Bewilligung bauen!
Im Kanton Bern gilt die strikte Regel, dass mit der Installation nicht vor der schriftlichen Förderzusage begonnen werden darf. Wer vorzeitig baut, verliert den Anspruch auf kantonale Förderung. Die EIV des Bundes ist davon nicht betroffen – diese kann auch nach der Installation beantragt werden.
Steuerliche Vorteile im Kanton Bern
Die Kosten einer Solaranlage sind im Kanton Bern zu 100% steuerlich absetzbar – als Unterhaltskosten bei der Einkommenssteuer. Der Grenzsteuersatz im Kanton Bern liegt typischerweise zwischen 25% und 38%, je nach Gemeinde, Einkommen und Zivilstand.
Eine Aufteilung der Kosten auf zwei Steuerjahre ist auch im Kanton Bern möglich und in vielen Fällen steuerlich vorteilhaft. Besonders bei hohen Investitionskosten (z.B. PV-Anlage plus Batterie plus Heizungsersatz) kann die Aufteilung eine deutlich höhere Steuerersparnis bringen.
Gesamtförderung: Rechenbeispiel Kanton Bern
Für eine typische 10 kWp Solaranlage auf einem Einfamilienhaus im Kanton Bern ergibt sich folgende Gesamtförderung:
| Position | Betrag |
| Investitionskosten (10 kWp PV) | CHF 25'000 |
| EIV Bund (Pronovo) | – CHF 3'550 |
| Kantonale Förderung BE | – CHF 2'000 |
| Gemeinde-Zuschuss (Beispiel) | – CHF 800 |
| Netto-Investition | CHF 18'650 |
| Steuerabzug (Beispiel 30%) | – CHF 5'595 |
| Effektive Kosten | CHF 13'055 |
Anlaufstellen und Kontakte
- AUE Kanton Bern: be.ch/energie – Hauptanlaufstelle für kantonale Förderung
- Pronovo: pronovo.ch – für die Einmalvergütung des Bundes
- Energieberatung Bern: Kostenlose Erstberatung der Stadt Bern
- energiefranken.ch: Übersicht aller Gemeinde-Förderprogramme
- BKW: Für Rückspeisevergütung und Energieversorger-Programme
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